1. Geltungsbereich: 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit der Mayrhofner Bergbahnen AG bei Buchung von Übernachtungen in der White Lounge am Ahorn (nachstehend kurz „White-Lounge-Event“ genannt), soweit sie nicht im Einzelfall durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Sämtliche Leistungen erfolgen unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen, welche als gelesen und anerkannt gelten. Alle anders lautenden Geschäftsbedingungen sind mit Erscheinen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam.
1.2. Die Mayrhofner Bergbahnen AG schließt Verträge grundsätzlich zu ihren eigenen Bedingungen ab. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn die Mayrhofner Bergbahnen AG diesen schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt österreichisches Recht. Buchungen können nur von Personen getätigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Änderung seiner Adresse der Mayrhofner Bergbahnen AG umgehend mitzuteilen. Kosten, die der Mayrhofner Bergbahnen AG im Zuge der Ausforschung anfallen, werden dem Kunden weiterverrechnet.
1.4. Die Angaben des Vertragspartners werden automationsunterstützt verarbeitet. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, fallweise von der Mayrhofner Bergbahnen AG Informationsmaterial zu Werbezwecken zu erhalten.
1.5. Der Vertrag über das White Lounge-Event bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Fall das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Für den Fall der Nichtig- oder Unwirksamkeit von Bestimmungen gilt eine wirksame Ersatzbestimmung als vereinbart, die die ursprünglich verfolgten Interessen am besten wahrt.
2. Preise: 2.1. Sämtliche Preise sind freibleibend.
2.2. Alle Preise verstehen sich ausschließlich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für allfällige, auf leichte Fahrlässigkeit beruhende Druckfehler in den Werbemitteln und im Online-Portal der Mayrhofner Bergbahnen AG. Die Präsentation der Leistungen im Online-Portal stellt noch kein Anbot seitens der Mayrhofner Bergbahnen AG dar. 3. Vertragsabschluss, Zahlung: 3.1. Die Mayrhofner Bergbahnen AG bietet das White Lounge-Event im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an, und führt dieses auch selbst durch. Der Vertrag darüber kommt durch die Annahme der Buchung des Vertragspartners seitens der Mayrhofner Bergbahnen AG auf Grundlage der Werbemittel zustande, wobei diese keinen Anspruch auf vollkommene Richtig- und Vollständigkeit erheben und lediglich zur Veranschaulichung dienen (so sind beispielsweise Abweichungen im Hinblick auf Größe, Lage der Iglus usw. möglich). Die Annahme wird dem Vertragspartner, sofern nicht eine direkte Buchung (vor Ort oder an den Kassen der Mayrhofner Bergbahnen AG) erfolgt, in Form einer schriftlich, per Fax oder per E-Mail übermittelten Buchungsbestätigung mitgeteilt. Bei Buchungen im Online Shop der Mayrhofner Bergbahnen AG über den Link www.mayrhofner-bergbahnen.com und über www.white-lounge.at sowie bei Buchungen per Telefon oder E-Mail kommt der Vertrag mit der Buchung durch den Vertragspartner zustande. Das White Lounge-Event kann auch in Form einer Terminbuchung bei den Vermittlern „Jollydays“ und „Mydays“ oder in Form des Erwerbs eines Gutscheines bzw. Schecks bei selbigen in Anspruch genommen werden. In beiden Fällen kommt der Vertrag zwischen der Mayrhofner Bergbahnen AG und dem Vertragspartner allerdings erst mit der definitiven Terminbuchung bei „Jollydays“ oder „Mydays“ zustande. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner bzw. Gutscheininhaber und „Jollydays“ bzw. „Mydays“ gelangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Jollydays“ und „Mydays“ zur Anwendung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
3.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Buchung des Vertragspartners ab, so ist hierin ein neues Anbot der Mayrhofner Bergbahnen AG zu sehen, an welches die Mayrhofner Bergbahnen AG 14 Tage ab Zugang gebunden bleibt. Stimmt der Vertragspartner innerhalb dieser Frist dem Anbot zu oder wird von diesem innerhalb dieser Frist eine Anzahlung geleistet, so gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung als zustande gekommen.
3.3. Die Mayrhofner Bergbahnen AG ist berechtigt, vom Vertragspartner bei Direktbuchungen (das sind all jene, die nicht über einen Vermittler wie „Jollydays“ und „Mydays“ erfolgen) das gesamte Leistungsentgelt zu fordern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Frist, spätestens aber bis 4 Wochen (einlangend) nach Aufforderung, zu leisten. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4. Nach Einlangen der Zahlungen erhält der Vertragspartner eine Zahlungsbestätigung.
3.5. Sofern Buchungen kurzfristig, d.h. innerhalb von 7 Tagen vor dem Eventtag erfolgen, ist das gesamte Entgelt so rechtzeitig zu leisten, dass es spätestens 3 Tage vor dem Eventtag auf dem Konto der Mayrhofner Bergbahnen AG gutgeschrieben ist. Buchungen vor Ort oder an den Kassen der Mayrhofner Bergbahnen AG sind sofort zur Gänze zu bezahlen.
3.6. Der Vertragspartner sichert zu, dass er bei Buchung für andere Eventteilnehmer über die nötige Vollmacht verfügt. Ungeachtet dessen haftet der Vertragspartner neben den Eventteilnehmern zur ungeteilten Hand für das vereinbarte Entgelt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese AGB den Eventteilnehmern zur Kenntnis zu bringen. 4. Beginn und Ende des White Lounge-Events, Verlängerung: 4.1. Der Vertragspartner bzw. der Eventteilnehmer hat das Recht, sofern die Mayrhofner Bergbahnen AG keine andere Bezugszeit anbietet, die gemietete Iglu-Suite ab 17.00 Uhr des vereinbarten Tages („Eventtag") zu beziehen.
4.2. Die gemietete Iglu-Suite ist durch den Vertragspartner bzw. den Eventteilnehmer am Tag der Abreise bis 9.30 Uhr freizumachen. Die Mayrhofner Bergbahnen AG ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemietete Iglu-Suite nicht fristgerecht freigemacht ist. Das White Lounge-Event ist sohin jedenfalls um 9.30 Uhr beendet.
4.3. Der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die letzte Bergfahrt mit der Gondel der Mayrhofner Bergbahnen AG auf den Ahorn zur White Lounge um 16.30 Uhr stattfindet. Versäumt der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer diese Bergfahrt aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches der Mayrhofner Bergbahnen AG liegen, wie beispielsweise Stau, Bahnstreik, Schneefall, Krankheit udgl., ist eine Inanspruchnahme des Events nicht möglich; ungeachtet dessen hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Evententgelts.
4.4. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer über die Dauer von einer Nacht hinaus ist an die ausdrückliche Zustimmung der Mayrhofner Bergbahnen AG gebunden. In der Regel werden lediglich Buchungen für eine Nacht entgegengenommen.
4.5. Die Zuteilung der Quartiere und die Aufteilung der Eventteilnehmer auf die einzelnen Iglu-Suiten bleiben ausdrücklich der Mayrhofner Bergbahnen AG vorbehalten.
4.6. Für die Inanspruchnahme des White Lounge-Event ist in der Regel ein Mindestalter von zwölf Jahren erforderlich, bei Sonderveranstaltungen wie Iglu Partys ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
4.7. Bei nicht ausreichender Körperlicher Verfassung sowie übermäßigem Alkoholkonsum bleibt dem Veranstalter vorbehalten dem Vertragspartner den Zutritt zum White Lounge-Event zu verweigern. Es entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 5. Stornierung, Stornierungskosten bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten Events: 5.1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann das White Lounge-Event ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners aufgelöst werden. 5.2. Innerhalb des unter 5.1. festgelegten Zeitraumes ist eine Stornierung durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: - bis 30 Tage vor dem Eventtag 40 % vom gesamten Eventpreis; - bis 7 Tage vor dem Eventtag 70 % vom gesamten Eventpreis; - in der letzten Woche vor dem Eventtag 90% vom gesamten Eventpreis; - bei Stornierung am Eventtag bzw. bei Nichtinanspruchnahme des White Lounge-Events ist der gesamte Arrangementpreis zu bezahlen. 5.3. Bei Stornierungen von Terminbuchungen, welche über die Vermittler „Jollydays“ und „Mydays“ zustande gekommen sind, hat der Vertragspartner Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes gemäß 5.2., allenfalls jedoch abzüglich der Provisionskosten, welche die Vermittler „Jollydays“ und „Mydays“ einbehalten. 5.4. Bezahlte Gutschein sind innerhalb des angegebenen Zeitraumes gültig und nicht gegen Bargeld einlösbar. 6. Rücktritt durch die Mayrhofner Bergbahnen AG, Ausschluss vom Event, Mindesteilnehmerzahl: 6.1. Wurde die Zahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet (3.3.), kann die Mayrhofner Bergbahnen AG ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
6.2. Auch bei nur teilweisem Zahlungsverzug des Vertragspartners bzw. einzelner Eventteilnehmer kann die Mayrhofner Bergbahnen AG vom gesamten gebuchten Event zurücktreten.
6.3. Der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das White Lounge-Event im Alpingelände stattfindet und im Winter mitunter eisige Temperaturen vorherrschen, weshalb eine entsprechende Bekleidung und Ausrüstung erforderlich ist. Der Mayrhofner Bergbahnen AG bzw. deren Leuten ist es gestattet, Personen, die nicht über die nötige Bekleidung oder sonstige Ausrüstung verfügen, die Teilnahme zu verweigern, und zwar so lange, bis die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände bzw. Bekleidungen vorliegen.
6.4. Tritt die Mayrhofner Bergbahnen AG vom Vertrag zurück bzw. wird die Teilnahme verweigert, so ist der Vertragspartner verpflichtet, das unter 5.2. genannte Entgelt zu bezahlen.
6.5. Der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Mayrhofner Bergbahnen AG bzw. deren Leuten Folge zu leisten. Insbesondere wird der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer auf die alpinen Risken udgl. hingewiesen. Bei beharrlicher Widersetzung gegen die Anweisungen ist es der Mayrhofner Bergbahnen AG bzw. deren Leuten gestattet, den Eventteilnehmer vom Event auszuschließen bzw. vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner bzw. dem Eventteilnehmer hieraus irgendwelche Rückforderungsansprüche erwachsen.
6.6. Das angebotene Event kann erst mit Erreichen einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Mayrhofner Bergbahnen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, das White Lounge-Event aufgrund einer Unterschreitung dieser Mindestteilnehmerzahl unter Rückerstattung des Buchungsentgeltes abzusagen. Sonstige Buchungen des Vertragspartners bei der Mayrhofner Bergbahnen AG bleiben hiervon unberührt. 7. Unterbleiben der Veranstaltung bei höherer Gewalt: 7.1. Ist die Durchführung einzelner Leistungen des White Lounge-Events infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder unzumutbar, wie beispielsweise bei Schneemangel, bei schlechter Wetterlage, bei Ausfall der Ahornbahn udgl., so kann der gebuchte Termin von der Mayrhofner Bergbahnen AG verschoben werden.
7.2. Sollte eine Verschiebung - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein, so sind beide Vertragsteile zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall erhält der Vertragspartner das bereits bezahlte Entgelt zurück. Weitere Ansprüche des Vertragspartners bzw. des Eventteilnehmers, welcher Art auch immer, bestehen nicht.
7.3. Treten die unter 7.1. genannten Gründe nach Antritt des White Lounge-Events ein, so wird der Vertrag aufgehoben. In diesem Fall ist vom Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer ein anteiliges Entgelt zu bezahlen, und ist von der Mayrhofner Bergbahnen AG das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzuzahlen. 8. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen: 8.1. Ist der Vertragspartner Konsument, wird die Haftung der Mayrhofner Bergbahnen AG für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
8.2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer und schließt er den Vertrag in dieser Eigenschaft, wird die Haftung der Mayrhofner Bergbahnen AG für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
8.3. Die Mayrhofner Bergbahnen AG haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gelten. Hierbei gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
8.4. Der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass für eingebrachte Sachen und Gegenstände von Seiten der Mayrhofner Bergbahnen AG keinerlei Haftung übernommen wird. Insbesondere verlangt die Mayrhofner Bergbahnen AG bei sonstigem Haftungsausschluss vom Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer, dass ihr bzw. ihren Leuten bei Beginn des White Lounge-Events Wertgegenstände gegen Ausfolgung einer Übergabsbestätigung zur Hinterlegung übergeben werden. Eine allfällige Haftung der Mayrhofner Bergbahnen AG wird mit den gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen beschränkt.
8.5. Der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer ist verpflichtet, ihm zur Kenntnis gelangende Mängel des White Lounge-Events der Mayrhofner Bergbahnen AG bzw. deren Leuten unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, verliert der Teilnehmer alle aus dem Mangel abgeleiteten Rechte. Jedenfalls sind alle Ansprüche aus einer fristgerecht behaupteten, nicht vertragskonformen Erbringung des White Lounge-Events spätestens innerhalb von sechs Monaten gegenüber der Mayrhofner Bergbahnen AG geltend zu machen, widrigenfalls Ansprüche – welcher Art auch immer – als verwirkt und erloschen gelten. Unabhängig davon verjähren alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb von sechs Monaten; die Verjährung beginnt mit jenem Tage, an welchem das White Lounge-Event nach den Bedingungen des Vertrages enden sollte. 9. Erkrankung des Eventteilnehmers: 9.1. Der Eventteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die letzte Talfahrt von der White Lounge am Ahorn um 17.00 Uhr und die erste Talfahrt des folgenden Tages um 9.00 Uhr stattfindet.
9.3. Mit Betreten der Gondel zum Zweck der Bergfahrt zur White Lounge am Eventtag bestätigt der Eventteilnehmer, dass er in entsprechender gesundheitlicher Verfassung ist, am Event teilzunehmen.
9.3. Erkrankt der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer während des Aufenthaltes, so liegt es in seinem eigenen Verantwortungsbereich ärztliche Hilfe herbeizuholen, wobei er hierbei nach Möglichkeit von der Mayrhofner Bergbahnen AG unterstützt wird. Die Mayrhofner Bergbahnen AG ist außerhalb der Betriebszeiten insbesondere nicht verpflichtet, für den Abtransport ins Tal mittels Hubschrauber, Pistengerät oder Gondel zu sorgen. Allfällige Transportkosten sind vom Vertragspartner zu bezahlen.
9.4. Muss der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer infolge von Umständen, die in seiner Sphäre liegen, wie beispielsweise Krankheit udgl., den Aufenthalt abbrechen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts. 10. Leistungsumfang des White Lounge-Events: 10.1. Der Umfang der Leistungspakete des White Lounge-Events ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. aus den in den Werbematerialien der Mayrhofner Bergbahnen AG angeführten Leistungen. 10.2. Durch die Buchung des White Lounge-Events erwirbt der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer das Recht auf den üblichen Gebrauch der von ihm gebuchten Iglu-Suite. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß einer allfälligen Hausordnung auszuüben.
10.3 Der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung dahingehend, als die Mayrhofner Bergbahnen AG berechtigt ist, bei der Eventdurchführung Lichtbilder, Videoaufnahmen usw. zu erstellen, auf denen der Kunde ersichtlich ist, und selbige unbefristet insbesondere für Werbe- und Marketingzwecke in jeglicher Form zu verwenden (insbesondere für Folder, Internet usw.). Der Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer ist ebenfalls damit einverstanden, dass seine sonstigen Daten automationsunterstützt verarbeitet und von der Mayrhofner Bergbahnen AG für Werbe- und Marketingzwecke verwendet und weitergegeben werden dürfen. Dem Vertragspartner bzw. Eventteilnehmer erwachsen daraus keine wie immer gearteten Ansprüche – insbesondere finanzieller Natur – gegenüber der Mayrhofner Bergbahnen AG. 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht: 11.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die White Lounge gelegen ist.
11.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie des UN-Kaufrechts.
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz der Mayrhofner Bergbahnen AG, wobei die Mayrhofner Bergbahnen AG überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
11.4. Wurde das White Lounge-Event mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen ihn ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
11.5. Der Vertragpartner bzw. Eventteilnehmer ist nicht berechtigt, mit vertraglichen Ansprüchen der Mayrhofner Bergbahnen AG auf- bzw. gegenzuverrechnen, sofern dessen Gegenforderungen nicht von Seiten der Mayrhofner Bergbahnen AG ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
|